Fahrzeugnutzung

Zur privaten Nutzung gehören Fahrten, die Sie privat unternehmen, wie z.B. Fahrten zum Sportverein, in den Urlaub oder zur Arbeit.

Fahrten, die Sie im Auftrag Ihrer Arbeitsstelle unternehmen, zählen zur geschäftlichen Nutzung.

"Überwiegend" bedeutet zu mehr als 50 %.