SF-Klasse Vollkasko

Die Schadenfreiheitsklasse muss nur eingegeben werden, wenn Sie in der vorigen Zeile "Kaskoversicherung" eine Vollkaskoversicherung (VK) ausgewählt haben. Haben Sie nur die Teilkasko (TK) ausgewählt, ist eine Eingabe nicht notwendig, da die Berechnung immer mit einem Beitragssatz von 100 % erfolgt.

Haben Sie bei Vorversicherung "Erstmalige Versicherung eines Kraftrads" oder "Erstmalige Versicherung eines Zweitfahrzeugs" ausgewählt, so ist die Angabe der Schadenfreiheitsklasse nicht nötig.

Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse (-Rabatt) für die Vollkasko finden Sie auf der letzten Beitragsrechnung Ihres Versicherers. Hatten Sie bisher keine Vollkasko, bzw. länger als ein Jahr zurückliegend, tragen Sie bitte die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Haftpflicht ein
(die entsprechenden Beitragssätze können abweichen).