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SF-Klasse Vollkasko |
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Die Schadenfreiheitsklasse muss nur eingegeben werden, wenn Sie in der vorigen Zeile "Kaskoversicherung"
eine Vollkaskoversicherung (VK) ausgewählt haben. Haben Sie nur die Teilkasko (TK) ausgewählt,
ist eine Eingabe nicht notwendig, da die Berechnung immer mit einem Beitragssatz von 100 % erfolgt.
Haben Sie bei Vorversicherung "Erstmalige Versicherung eines Kraftrads" oder "Erstmalige Versicherung
eines Zweitfahrzeugs" ausgewählt, so ist die Angabe der Schadenfreiheitsklasse nicht
nötig.
Ihre aktuelle Schadensfreiheitsklasse (-Rabatt) für die Vollkasko finden Sie auf der letzten
Beitragsrechnung Ihres Versicherers. Hatten Sie bisher keine Vollkasko, bzw. länger als ein Jahr
zurückliegend, tragen Sie bitte die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie in der Haftpflicht ein
(die entsprechenden Beitragssätze können abweichen).
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