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Versicherungsbeginn |
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Tragen Sie hier das Datum ein, ab dem Ihr Fahrzeug bei uns versichert werden soll.
Bei neuer Zulassung eines Fahrzeugs auf Ihren Namen ist dies der Tag der Zulassung beim
Straßenverkehrsamt. Sollte Ihnen dieser Termin noch nicht bekannt sein, wählen Sie den
voraussichtlichen Zulassungstag.
Bei Versicherungswechsel mit einem bereits auf Ihren Namen versicherten Fahrzeug, ist der
nächstmögliche Beginn der nächste Ablauftermin. Da eine Kündigungsfrist von einem Monat
besteht, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauftermin bei Ihrem bisherigen
Versicherer vorliegen.
Falls Ihnen Ihr bisheriger Versicherer eine Beitragserhöhung mitteilt, können Sie Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Beitragserhöhung kündigen. Dieser Termin ist dann auch der Versicherungsbeginn bei
EUROPA. Ihre Kündigung muss jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei Ihrem Versicherer
vorliegen.
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