Tarifrechner BasisRentenversicherung (E-BRCP)

Vertragsdaten

Berechnungsvorgabe

Sie haben 2 Möglichkeiten eine Berechnung durchzuführen:

  1. Sie geben vor, welchen Beitrag Sie investieren möchten. Davon ausgehend wird die Höhe der garantierten Mindestrente errechnet.
  2. Sie geben die Höhe der garantierten Mindestrente vor. Es wird der dafür erforderliche Beitrag ermittelt.
Familienstand

Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Abhängig von der Zahlweise gelten folgende Mindestbeiträge:

monatlich:
25,- EUR

vierteljährlich:
75,- EUR

halbjährlich:
150,- EUR

jährlich:
300,- EUR

Einmalbeitrag (aufgeschoben):
3.000,- EUR

Einmalbeitrag (sofortbeginnend):
1.000,- EUR

Bitte geben Sie eine monatliche Rente an.

Durch die Zahlungsweise legen Sie fest, in welchen Perioden Sie Ihre Beiträge entrichten möchten.

Bei einer laufenden Beitragszahlung erzielen Sie mit der jährlichen Zahlweise die höchste Rendite.

01.

Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem der Versicherungsschutz beginnen soll.

Der Versicherungsbeginn ist immer der Erste eines Monats. Sie können den Versicherungsbeginn maximal auf den Ersten des vorletzten Monats zurückdatieren.

Bitte geben Sie Monat und Jahr ein.

Rentenbeginn mit (in Jahren)

Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Altersrente von der EUROPA.

Bitte geben Sie das Alter an, z.B. 67 Jahre.

Frühester Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres.

Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 85 Jahre.

Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn
nicht möglich

Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung das vorhandene Vertragsguthaben.

Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (sofern gewünscht)

Die Altersrente wird ab dem Rentenbeginn lebenslang gezahlt. Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir als Todesfall-Leistung die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten.

Der Einschluss einer Rentengarantiezeit ist möglich für eine Dauer von 1 bis 30 Jahren, maximal bis zum Alter 92. Sie hängt vom Rentenbeginnalter der versicherten Person ab.

Alternativ kann anstatt der Rentengarantiezeit auch die Kapitalrückgewähr vereinbart werden.

Die Todesfall-Leistung kann nur für eine Rente an berechtigte Hinterbliebene verwendet werden!

oder Kapitalrückgewähr

Die Altersrente wird ab dem Rentenbeginn lebenslang gezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung die Summe der garantierten Jahresrenten der ersten 25 Jahre nach Rentenbeginn, höchstens jedoch die Summe der garantierten Jahresrenten ab Rentenbeginn bis zum Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten Person, abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten.

Alternativ kann anstatt der Kapitalrückgewähr auch die Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Die Todesfall-Leistung kann nur für eine Rente an berechtigte Hinterbliebene verwendet werden!

Daten zur versicherten Person

Ich (Versicherungsnehmer)
bin auch die versicherte Person
ja, dies ist Voraussetzung bei der BasisRentenversicherung

Der Beitrag bzw. die Höhe der zu berechnenden Altersrente hängt vom Eintrittsalter der zu versichernden Person ab. Das Eintrittsalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.

Bitte geben Sie das komplette Geburtsdatum (Tag, Monat und Jahr) ein.