Tarifrechner Fondsgebundene
BasisRentenversicherung (E-BRI)

Vertragsdaten

Familienstand

Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Aktion
Nur für kurze Zeit: Bis zu 1.000 € geschenkt wenn Sie mit einem Beitrag von min. 100 € monatlichabschließen.

 min. 100 € monatlicher Beitrag ➔ und Sie erhalten von uns bis zu 1.000 € geschenkt!

Diese Aktion gilt, wenn Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung (Tarife E-RI, E-BRI) in der Zeit vom 01.11.2024 bis 18.12.2024 mit einem Beitrag von mindestens 1.200 EUR jährlich abschließen.
Sie ist begrenzt auf die ersten 1.000 Anträge. Mit Zustandekommen des Vertrags erhalten Sie eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 60 EUR.
Wird der Vertrag in den ersten 12 Monaten gekündigt, beitragsfrei gestellt, reduziert, gestundet oder befindet er sich in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, die Sonderzahlung rückwirkend zu stornieren.
Aus der einmaligen Sonderzahlung kann sich nach Abzug von Abschluss-, Vertriebs- sowie Verwaltungskosten eine mögliche Ablaufleistung in Höhe von 1.002,65 EUR im Tarif E-RI bzw. 1.087,87 EUR im Tarif E-BRI ergeben, Versicherungsbeginn 01.10.2024, Eintrittsalter 37 Jahre, Rentenbeginn mit 67 Jahren, Todesfallleistung Beitragsrückgewähr.
Für die Berechnung haben wir den Fonds "iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc)" hinterlegt und die bisherige durchschnittliche Wertentwicklung seit Auflage vor 15 Jahren (= 10,28 % jährlich) unterstellt, die ebenso wie die Überschussbeteiligung nicht garantiert werden kann. Ferner haben wir für die Hochrechnung die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen verwendet.

Abhängig von der Zahlweise gelten folgende Mindestbeiträge:

monatlich:
25,- EUR

vierteljährlich:
75,- EUR

halbjährlich:
150,- EUR

jährlich:
300,- EUR

Einmalbeitrag:
3.000,- EUR

Wir erheben keinen Ratenzahlungszuschlag für unterjährige Zahlungsweisen. Wir empfehlen die monatliche Zahlungsweise, weil damit Kursschwankungen am besten geglättet werden können.

Durch die Zahlweise legen Sie fest, in welchen Perioden Sie Ihre Beiträge entrichten möchten.

Wir erheben keinen Ratenzahlungszuschlag für unterjährige Zahlungsweisen. Wir empfehlen die monatliche Zahlungsweise, weil damit Kursschwankungen am besten geglättet werden können.

01.

Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt ab dem der Versicherungsschutz beginnen soll.

Der Versicherungsbeginn ist immer der Erste eines Monats. Der früheste Versicherungsbeginn ist der Erste des Folgemonats.

Bitte geben Sie Monat und Jahr ein.

Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Altersrente von der EUROPA.

Bitte geben Sie das Alter an, z.B. 65 Jahre.

Frühester Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres.

Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 85 Jahre.

Mit dem Garantieniveau bestimmen Sie bei Vertragsabschluss, wie viel Prozent der Beitragssumme zum Garantietermin (Rentenbeginn) als garantierter Mindestkapitalwert zur Verfügung stehen werden.

Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn

Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung das vorhandene Vertragsguthaben.

Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn (sofern gewünscht)

Die Altersrente wird ab dem Rentenbeginn lebenslang gezahlt. Ist die Todesfall-Leistung Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir als Todesfall-Leistung die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten.

Der Einschluss einer Rentengarantiezeit ist möglich für eine Dauer von 1 bis 30 Jahren, maximal bis zum Alter 92. Sie hängt vom Rentenbeginnalter der versicherten Person ab.

Alternativ kann anstatt der Rentengarantiezeit auch die Kapitalrückgewähr vereinbart werden.

Die Todesfall-Leistung kann nur für eine Rente an berechtigte Hinterbliebene verwendet werden!

oder Kapitalrückgewähr

Die Altersrente wird ab dem Rentenbeginn lebenslang gezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, erbringen wir als Todesfall-Leistung die Summe der garantierten Jahresrenten der ersten 25 Jahre nach Rentenbeginn, höchstens jedoch die Summe der garantierten Jahresrenten ab Rentenbeginn bis zum Kalenderjahr des 95. Geburtstags der versicherten Person, abzüglich der bereits gezahlten garantierten Renten.

Alternativ kann anstatt der Kapitalrückgewähr auch die Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Die Todesfall-Leistung kann nur für eine Rente an berechtigte Hinterbliebene verwendet werden!

Daten zur versicherten Person

Ich (Versicherungsnehmer)
bin auch die versicherte Person
ja, dies ist Voraussetzung bei der BasisRentenversicherung

Der Beitrag bzw. die Höhe der zu berechnenden Altersrente hängt vom Eintrittsalter der zu versichernden Person ab. Das Eintrittsalter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.

Bitte geben Sie das komplette Geburtsdatum (Tag, Monat und Jahr) ein.