Zur Absicherung von Familie und Partner sollte die Versicherungssumme das 3 bis 5-fache des Brutto-Jahreseinkommens betragen.
Zur Absicherung eines Darlehens können Sie die Darlehenssumme als Versicherungssumme vereinbaren. Es kann aber auch eine höherer Betrag, z. B. zur zusätzlichen Absicherung der Hinterbliebenen gewählt werden.
Geben Sie bitte eine Versicherungssumme ein. Wir benötigen diese als Grundlage für eine Berechnung.
Die anfängliche Versicherungssumme muss mindestens 25.000 EUR betragen.
Für Versicherungssummen über 5.200.000 EUR bitte wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter:
0221 5737-300
Versicherungssumme / Fristenverzicht
Die Vereinbarung des Fristenverzichts ist grundsätzlich bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 300.000 EUR möglich.
Ab einer Versicherungssumme über 200.000 EUR ist eine ärztliche Untersuchung auf Ihre Kosten erforderlich. Der Fristenverzicht bezieht sich auf die Restforderung der Bank oder Sparkasse zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Der Fristenverzicht gilt nicht für eine eventuell vereinbarte Zusatzversicherung.
Für den ausgewählten Beruf beträgt die maximal Versicherungssumme EUR.
Die Versicherungssumme wurde auf den maximal möglichen Wert angepasst.