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Keller |
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Bitte geben Sie an, ob Sie einen Keller haben oder nicht.
Ausgebaute Wohn- oder Nutzflächen im Keller müssen bei der Ermittlung der Wohnfläche
nicht mitgerechnet werden, stattdessen berücksichtigen Sie bitte einen ausgebauten Keller
als Ausstattungsmerkmal.
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