EUROPA - VERSICHERUNG PUR.
 

bestehende Auslandsreise-Krankenversicherung

Voraussetzung für die Verlängerung des Reiseschutzes über den 42. (Tarif AMC) bzw. 56. (Tarif ERK-56) Tag hinaus ist, dass eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der

für die ersten 42 Tage bzw. 56 Tage besteht.