Damit Sie immer rundum abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen eine Erweiterung des Reisekrankenschutzes über den 56. Tag hinaus. Sie können flexibel vom 57. bis 365. Tag Ihren Versicherungsschutz erweitern.
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und spätestens bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Er beträgt ab dem 57. Tag des Auslandsaufenthaltes je Reisetag
bei einer Reisedauer | für Personen die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
bis zu 90 Tagen | 1,45 Euro | 10,50 Euro |
bis zu 180 Tagen | 1,45 Euro | Nicht versicherbar |
bis zu 365 Tagen | 1,80 Euro | Nicht versicherbar |