EUROPA - VERSICHERUNG PUR.
 

Vertragslaufzeit

Der Versicherungsvertrag gilt für ein Jahr (Versicherungsjahr), gerechnet ab Versicherungsbeginn. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung des Versicherungsnehmers kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.